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19.11.2009 - 09:18 Uhr  |  Buntes  |  Interview
Das gabs noch nie: 15 Jahre Fahrverbot - für´s Fahrrad!
Wer betrunken Auto fährt, verliert unter Umständen seinen Führerschein. Und wer betrunken auf das Fahrrad steigt, kann genau so rechtlich belangt werden. Aber in Gießen wurde einem Radfahrer jetzt ein Fahrverbot der ganz besonderen Art erteilt. Er darf nicht mehr Fahrrad fahren - und das die nächsten 15 Jahre lang. Klingt ja sehr kurios... Wie es dazu kam wollen wir jetzt von Claudius Maintz von der Auto Bild wissen. Hallo.
Ja, hallo.

Frage:
15 Jahre Fahrverbot für einen Radfahrer - wie kommt es dazu?

Antwort:
Das klingt verdammt lange, aber der Mann ist betrunken mit 1,71 Promille durch Gießen von einer Party nach Hause gefahren, von einer Studentenparty, und wurde dann von der Polizei gestoppt, weil er angeblich Schlangenlinien gefahren ist. Man hat ihm daraufhin keinen Führerschein abnehmen können, weil er gar keinen besitzt. Er hat nie vor, einen zu machen, sagte er mir und weil man irgendwas machen wollte hat man gesagt, na gut dann kriegste eben Fahrradfahrverbot und dieses Fahrradfahrverbot das besteht für die nächsten 15 Jahre. Der Mann ist 24 und darf erst 2024 wieder Fahrradfahren.

Frage:
Welche Fortbewegungsmittel betrifft denn dieses Verbot noch?

Antwort:
Also dem Buchstaben der amtlichen Verfügung des Landkreises Gießen nach betrifft das fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge und dazu zählen zum Beispiel auch Tretroller, Skateboards, Inlineskates glaube ich aber nicht.

Frage:
Nun ist das ja wirklich ein einzigartiges Urteil. Wie stehen die Chancen für den Studenten, dass das nochmal abgemildert wird?

Antwort:
Also bisher wars immer so, dass Ersttäter mit so einer Auflage versehen werden konnten, das waren auch gar nicht so wenige im Jahr, ein paar hundert in ganz Deutschland, die wenn sie über 1,6 Promille waren, in der Regel so eine Verfügung bekommen haben, dass sie nicht mehr Fahrradfahren durften. Jetzt sagen aber die Gerichte vor allen voran das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das ist viel zu hart. Jemand, der erstmalig erwischt wird auf dem Fahrrad betrunken mit mehr als 1,6 Promille, den kann man nicht gleich so lange sperren, sondern der muss eine zweite Chance kriegen und deshalb sind die Gerichte dort jetzt auf dem Trip: Zurückzurudern und jetzt zu sagen: Da müssen niedrigere Strafen hin wie zum Beispiel ein befristetes Fahrradfahrverbot oder einfach nur eine Ermahnung.

Vielen Dank an Claudius Maintz von der Auto Bild für das Interview.

Ja, dankeschön.


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