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23.07.2010 - 05:00 Uhr  |  Ratgeber  |  Beitrag mit O-Tönen
Sommerunwetter über Deutschland: Wer zahlt eigentlich bei Sturmschäden?
Wenn die Temperaturen deutlich über 30 Grad klettern und die Luft so drückend schwül ist, dass man sich kaum bewegen kann, dann sehnt man sich nach Abkühlung. So schön der Sommer auch ist, wenn dann der erste Sommerregen kommt und ein frisches Lüftchen weht, dann sieht die Welt gleich wieder ganz anders aus. Was aber, wenn aus dem kleinen Wind ein handfestes Sommerunwetter wird - mit einem ordentlichen Sturm, der alles mitreißt, was nicht fest verschraubt oder vernagelt ist? Für viele stellt sich dann die Frage: Wer kommt für die Schäden auf? Julian Regenthal-Patzak:
(Geräusche Sommergewitter, Wind)
Das sind die unschönen Seiten des Sommers: Gerade nach langen Hitzeperioden wie in diesen Wochen folgen oft starke Unwetter. Und nicht selten hinterlässt bei solchen extremen Wetterlagen der Sturm die stärksten Schäden an Haus, Auto und Eigentum. Wichtig ist jetzt, mit der Versicherung schnellstmöglich in Kontakt zu treten. Karin Benning von der HUK-COBURG:

„Also für Sturmschäden kann die Kaskoversicherung zuständig sein, die Hausratversicherung oder aber auch die Wohngebäudeversicherung. Bei der Kaskoversicherung ist es dann meistens so, dass Äste auf das eigene Auto fallen. Die Hausratversicherung klommt dann auf wenn der Sturm die Fenster eindrückt und eindringender Regen dann zum Beispiel Schäden am Hausrat hinterlässt. Und auch die Wohngebäudeversicherung ist wichtig für Hausbesitzer. Zum Beispiel wenn das Dach abgedeckt wird.“

Wichtig für die Versicherung: Sturm ist nicht gleich Sturm. Erst ab Windstärke acht sind Hausrat-, Wohngebäude- oder Teilkaskoversicherung zuständig für die Regulierung. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Fegt der Sturm mit geringeren Geschwindigkeiten über das Land und verursacht am eigenen Auto einen Schaden, so kann man den seiner Vollkaskoversicherung melden. Was aber ist, wenn beispielsweise der Blumenkasten vom Fenster nach einer Windböe auf das Auto des Nachbarn fällt? Auch hier müssen Versicherte nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sagt Karin Benning von der HUK-COBURG:

„Also in diesem Fall springt dann die Haftpflichtversicherung ein, wenn das Eigentum Dritter beschädigt wird. Allerdings gibt es hier dann eine Einschränkung. Und zwar dann, wenn der Sturm mit mehr als Windstärke 12 über das Land fegt. Dann spricht man von höherer Gewalt und dann ist es auch egal ob der Blumenkasten oder der Dachziegel vom eigenen Haus auf das Auto vom Nachbar fällt. Dann kann man definitiv nicht mehr verantwortlich gemacht werden.“

Hier können nur die eigenen Versicherungen dem Geschädigten helfen. Bei Sturmschäden jedenfalls müssen Sie also nicht unbedingt im Regen stehen.


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