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17.04.2018
- 09:00 UHR
- Recht - Beitrag mit O-Tönen
Von wegen nur Kinderspielzeug – Hoverboards brauchen Führerschein!
VORSCHLAG ZUR ANMODERATION:
Immer öfter sieht man sie durch die Straßen rollen: Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene auf Hoverboards. Das sind kleine Plattformen mit Rädern und einem Elektromotor. Darauf steht der Fahrer und bestimmt Geschwindigkeit und Richtung allein durch Gewichtsverlagerung. Was aber kaum jemand weiß: Hoverboardfahren auf öffentlichen Straßen und Wegen ist verboten! Nicole Franke mit den Details:
Immer mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene begeistern sich für Hoverboards. Besonders oft sieht man sie unter den Füßen von Kindern und Jugendlichen, freie Fahrt haben Hoverboard-Fans deswegen aber noch lange nicht! Weil die Gefährte gut mehr als sechs Kilometer pro Stunde erreichen, gelten sie laut Straßenverkehrsordnung als Kraftfahrzeuge. Karin Benning von der HUK COBURG: „Das heißt, wenn man sie im öffentlichen Raum benutzen wollte, müsste man über einen Führerschein und einen KFZ-V...
Von wegen nur Kinderspielzeug – Hoverboards brauchen Führerschein!
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