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Barfuß fahren? Lichthupe zum Überholen? – Knigge für Autofahrer
VORSCHLAG ZUR ANMODERATION:
Im Auto während der Fahrt einen Kaffee trinken oder Pommes mampfen. Bei Hitze einfach barfuß fahren. – Mal ganz ehrlich: Das haben doch fast alle Autofahrer schon mal gemacht. Aber ist es auch erlaubt? – Gute Frage. Die Straßenverkehrsordnung regelt zwar alles Mögliche, aber tatsächlich gibt es bestimmte Dinge, die werden dort nirgends erwähnt. Wie etwa: barfuß fahren oder während der Fahrt essen. Hat man also nichts zu befürchten, wenn die Polizei einen erwischt? Nun, das kommt immer drauf an, sagt Melanie Schirmann. Sie ist Redaktionsleiterin bei der Zeitschrift FERNSEHWOCHE und hat sich näher mit solchen Fragen befasst. Hallo, Frau Schirmann!
„Hallo.“ Frage: Wenn etwas nicht in der StVO geregelt wird – wie etwa barfuß Autofahren – ist es dann auch automatisch erlaubt? Antwort: „Na sagen wir mal so … … dann ist man dran.“ Frage: Dagegen gibt es aber extrem viele Dinge, die sehr wohl geregelt sind. Beispiel: Lichthupe. Das ist doch immer Nötigung und deshalb verboten, oder? Antwort: „So generell kann man das nicht … … der Körperverletzung schuldig.“ Frage: Gibt es noch mehr, weit verbreitete Irr...
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