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16.08.2016
- 09:00 UHR
- Recht - Beitrag mit O-Tönen
Blechschaden beim rückwärts Ausparken – Wer ist schuld?
VORSCHLAG ZUR ANMODERATION:
Parkplätze scheinen ein Unfall-Magnet zu sein – insbesondere wenn man rückwärts ausparkt. Sehr leicht kann es da zu Schrammen oder Dellen kommen, wenn zwei Pkw ineinander krachen. Landete in der Vergangenheit so ein Fall vor Gericht, hieß es meist: BEIDE Unfallbeteiligten hatten schuld. Doch das könnte sich jetzt ändern. Nicole Franke mit einem Beispiel:
Bisher ging die Rechtsprechung bei Parkplatzunfällen immer vom sogenannten Anscheinsbeweis aus. Das heißt, die Richter nahmen an, dass beide Kontrahenten gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen haben. Womit auch beide für den Unfall verantwortlich wären. Warum, erklärt Karin Benning von der HUK COBURG. „Wenn Richter von einem Anscheinsbeweis ausgehen, heißt das, dass sie immer von einem typischen Schema ausgehen. Und in diesem Fall bezieht sich eben das typische Sche...
Blechschaden beim rückwärts Ausparken – Wer ist schuld?
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