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„Hier gilt die StVO!“ – Oder doch nicht? – Verkehrsregeln auf Parkplätzen
VORSCHLAG ZUR ANMODERATION:
„Hier gilt die StVO“ – Dieses Schild sieht man oft in Parkhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen. Und eigentlich weiß jeder Autofahrer, was es bedeutet. Oder? Gilt dort zum Beispiel immer „Rechts vor Links“? Und wer hat Vorfahrt beim Ausparken? Dirk Freytag hat sich aktuelle Urteile angesehen und bei Rechtsexperten nachgefragt:
(Geräusch: Auto wird angelassen) Der Wocheneinkauf ist erledigt, jetzt schnell zum Wagen auf dem Supermarkt-Parkplatz und ab nach Hause. Rückwärts ausgeparkt … (Geräusch: Unfall) … und schon hat es gekracht. Ein anderer Autofahrer hat zum gleichen Zeitpunkt rückwärts seinen Parkplatz verlassen und kollidiert mit meinem Auto. Wen trifft die Schuld am Unfall? Das Amtsgericht Erfurt befand in seinem Urteil, dass beide Autofahrer zu gleichen Teilen schuld sind. Karin Ben...
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