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E-Scooter ab 15. Juni erlaubt - DAS sind die Regeln:
VORSCHLAG ZUR ANMODERATION:
Der E-Scooter ist wendig, klein und bei Bedarf zusammenklappbar. Diese elektro-unterstützten Roller werden unsere Mobilität, besonders in den Städten wohl nachhaltig verändern. Bundeskabinett und Bundesrat haben zugestimmt, dass die Flitzer im Straßenverkehr Fahrt aufnehmen dürfen. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (morgen) am 15.06. ist geregelt, wer mit E-Scootern fahren darf, wo das Fahren erlaubt ist und wie die Roller ausgestattet und versichert sein müssen. Darüber hat sich meine Kollegin Nicole Franke für uns schlau gemacht. Hallo Nicole, herzlich willkommen.
„Hallo! // „Hallo, grüß‘ dich!“ Frage: Zuerst einmal: Wie muss so ein Roller aussehen, damit ich ihn im Straßenverkehr benutzen darf? Antwort: „Ein Roller muss eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt haben, darauf sollte man unbedingt achten. Und dass er die hat, erkennt man am Typenschild. Darauf steht die Fahrzeugart – also „Elektrokleinstfahrzeug“ – und eine Fahrzeugidentifikationsnummer. Mit dieser Nummer kann der E-Roller versichert werden, denn ohne Kfz-Haftpf...
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