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30.09.2024
- 06:00 UHR
- Recht - Kollegengespräch
Sturzgefahr: Herbstlaub
WER muss räumen?VORSCHLAG ZUR ANMODERATION:
Der Herbst ist da und Mutter Natur lässt die Bäume und Blätter wieder in den buntesten Farben erstrahlen. Sobald es aber kälter und nass wird, kann herabfallendes Laub Bürgersteige in regelrechte Rutschbahnen verwandeln. Ein Unfall ist dann nur eine Frage der Zeit. Aber wer ist eigentlich für die Räumung zuständig? Die Gemeinde oder der Hauseigentümer bzw. Mieter? Mein Kollege Dirk Freytag hat sich die Rechtslage genau angeschaut und ist heute bei mir zu Besuch. Hallo Dirk!
„Hallo! // „Hallo, grüß‘ dich!“ Frage:Dirk, muss ich im Herbst selbst zum Laubbesen greifen oder erledigen das andere für mich? „Na ich würde dir raten, zuerst einmal bei der Kommune nachzufragen. Die schreibt in aller Regel in ihrer Satzung fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer selbst um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer Mieter ist, der sollte nochmal seinen Mietvertrag studiere...
Sturzgefahr: Herbstlaub
WER muss räumen?
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